Bebauungspläne

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Gemeinde Willmars

Die Gemeinde Willmars ist ein beliebter Wohnort. Damit die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben; darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Die dafür geltenden Richtlinien bei Neu- und Umbauten entnehmen Sie bitte den Bebauungsplänen.

Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken. Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 Baugesetzbuch Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

In unten stehender Karte haben wir alle rechtsgültigen Bebauungspläne der Gemeinde Willmars mit den Ortsteilen Filke und Völkershausen für Sie zusammengestellt.

Die Bebauungspläne werden Ihnen gelb angezeigt. Durch einen Klick an entsprechender Stelle finden Sie nicht nur die Planzeichnungen, sondern auch die textlichen Festsetzungen sowie die Legende als PDF-Datei.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Service nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne ersetzt. Nur der Originalplan enthält die Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches. Diese Anwendung dient im Sinne des Bürgerservice, als Erstanlaufseite, bei der Sie sich über Bauleitpläne informieren können. Die Originalpläne liegen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön zur Einsicht aus. Aktuelle Bauleitplanverfahren finden Sie unter "Bauen & Wohnen > Bauleitplanung und kommunale Entwicklung > laufende Bauleitplanverfahren".

Alle Ansprechpartner der Bauverwaltung finden Sie auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön!

 

Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön

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