Grundsteuerreform

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Internetseite der Bayerischen Steuerverwaltung
Wie läuft das Verfahren ab?
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Was ist zu tun?
Sie sind steuerlich beraten?
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?

Quelle: Rundschreiben Nr. 055/2022 des Bayerischen Städtetags