Kommunales Förderprogramm zur Wiederbelebung von alten und leerstehenden Anwesen
Mit den Arbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch die Gemeinde Willmars begonnen werden!
Die Gemeinde Willmars möchte der Abwanderung in die Neubaugebiete und eine Verödung der Altortbereiche entgegenwirken und gewährt eine Förderung für Investitionen zur Erhaltung und Wiederbelegung von alten und leerstehenden Anwesen im ausgewiesenen Gebiet.
Ziel: Erhalt und Wiederbelebung Stadt und Ortsteile – Verhinderung Verödung Altortbereiche
Voraussetzung: Objekt befindet sich in Gebietskulisse, ist älter als 40 Jahre und mind. 6 Monate ungenutzt, Maßnahme hat noch nicht begonnen
Förderfähig: Erhaltung vorhandener Bausubstanz (insb. Sockel, Fenster, Fassade, Türen, Dächer, Dachaufbauten …)
Förderhöhe: 20 % der zuwendungsfähigen Kosten – maximal 10.000,- € je Anwesen
Ablauf:
1. Vor Beginn der Maßnahme stellen Sie den Antrag aus dem Kommunalen Förderprogramm für Investition zur Wiederbelebung von alten und leerstehenden Anwesen
2. Der Antrag ist mit Fotos vor Beginn der Maßnahme und 2 vergleichbaren Angeboten der zu fördernden Gewerke mit Fotos einzureichen bei Maßnahmen mit über 50.000,- € förderfähiger Kosten genügt die Vorlage eines Angebots, jedoch sind hierzu zwingen zwei nachweisbare schriftliche oder textliche Absagen pro Gewerk für die Angebotsabfrage beizufügen
3. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Förderbescheid
4. Anerkennung des Bescheides unterzeichnen und in der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön abgeben
5. Beginn der Baumaßnahme
6. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Verwendungsnachweis auszufüllen und zusammen mit den Originalrechnungen, Zahlungsnachweisen (Kontoauszüge) und mit Fotos einzureichen
7. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Auszahlung veranlasst