Abwasser

Einheitliche Abwassergebühr

Mit Beschluss vom 26.02.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Willmars beschlossen, ab 01.01.2025 eine einheitliche Abwassergebühr für die Ortsteile Willmars, Filke und Völkershausen einzuführen. Diese Entscheidung wurde getroffen, da eine sogenannte „rechtliche Einrichtungseinheit“ folgende Vorteile hat:

  • Stabile Einleitungsgebühr in allen 3 Ortsteilen: Die laufenden Kosten werden von einer größeren Zahl an Anschlussnehmern getragen. Über viele Jahre hinweg gleicht sich der Aufwand pro Anschlussnehmer in den Gemeindeteilen auf jeden Fall wieder an. Die Gebührenstabilität ist hier sehr hoch zu werten.
  • Anstehende umfangreiche Investitionen: Investitionen in die Abwassereinrichtung sind in allen Gemeindeteilen dringend notwendig und müssen durchgeführt und finanziert werden. Getragen von einer größeren Zahl an Anschlussnehmern lassen sich diese leichter stemmen.
     
  • Aktuell nahezu gleich hohe Einleitungsgebühren: Aktuell haben die Entwässerungseinrichtungen Willmars-Völkershausen und Filke nahezu gleich hohe Gebühren, was auch auf ähnliche Betriebskosten und ähnliche kalkulatorische Kosten hindeutet. Von daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt für diesen notwendigen Schritt. Die frühere Gesetzgebung hatte diese Möglichkeit noch nicht vorgesehen.
     
  • Weiterbetrieb der Kläranlage Filke: Die Kläranlage Filke kann auch bei Bildung einer rechtlichen Einrichtungseinheit problemlos und unter den bisherigen Anforderungen weiter betrieben werden. Es sind deshalb auch keine zusätzlichen Baumaßnahmen zur Bildung einer rechtlichen Einrichtungseinheit erforderlich.
     
  • Geringere Verwaltungskosten: Die Verwaltungskosten für die Abwassereinrichtung werden durch die Bildung einer Einrichtungseinheit in jedem Fall reduziert (weniger Aufwand bei der Gebührenkalkulation und Gebührenabrechnung; geringere Softwarekosten in der Gebührenveranlagung)
     

Die Verwaltung empfiehlt im Sinne einer zukunftsfähigen Abwasserentsorgung im Gemeindegebiet jedoch dringend diesen Schritt. In einer nichtöffentlichen Sitzung wurde dieses Thema vom Gemeinderat bereits andiskutiert. Einstimmig hatte man zum Schluss aufgrund der o.g. Gründe die Willensbekundung beschlossen, eine Einrichtungseinheit bilden zu wollen. Bürgermeister Voß wurde beauftragt, das Thema zur Beratung im öffentlichen Teil auf die Tagesordnung zu setzen.

Einführung der Niederschlagswassergebühr

Mit Beschluss vom 26.02.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Willmars beschlossen, ab 01.01.2025 die Niederschlagswassergebühr für die Anschlussnehmer im Gebiet der Gemeinde Willmars einzuführen.

Es handelt sich hierbei um keine Maßnahmezur Erhöhung der Gebührenlast, sondern es geht darum einen Teil der entstehenden Kosten aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung, an die sich die Gemeinde Willmars halten muss, ein Stück weit anders zu verteilen.

Die wichtigsten FAQs zu diesem Thema haben wir für Sie zusammengestellt:

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?
Muss der Grundstückseigentümer auf Grund der gesplitteten Abwassergebühr mehr bezahlen?
Was ist eine bebaute oder befestigte Fläche?
Was zahlt zur "öffentlichen Entwässerungseinrichtung"?
Wann wird Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet?
Werden zukünftige Veränderungen der Flächen berücksichtigt?
Grundstücksabflussbeiwert / Ermittlung der gebührenpflichtigen Fläche
Wie kann Niederschlagswasser versickert werden?
Wie werden Zisternen berücksichtigt?
Wird die Niederschlagswassergebühr beim Sammeln von Regenwasser in Regentonnen trotzdem erhoben?

Die aktuellen Satzungen finden Sie auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön

Satzungen und Verordnungen

Abwasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe

Die Gemeinde Willmars gehört dem Abwasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe an. Dieser wird von der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt verwaltet.

Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt