Breitbandverfahren2

Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 2

Der Breitbandausbau des unten stehenden Verfahrens ist nun - 25.01.2017- abgeschlossen. Die betroffenen Bürger in Oberfilke und in den Gebieten, deren Hausanschlüsse direkt über Glasfaserkabel angebunden wurden, können nun die entsprechenden Bandbreiten gebucht werden.

Die Gemeinde Willmars ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den Ortsbereichen "Willmars-Nord und Oberfilke" nochmals signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Willmars durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 01.03.2016)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 01.03.2016)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 01.03.2016)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 03.11.2015)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 03.06.2015)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 03.06.2015)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (21.04.2015)

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (21.04.2015)

8. Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Willmars

Willmars, den 01.03.2016

Reimund Voß
1. Bürgermeister

7. Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Willmarsund der Telekom Deutschland GmbH

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Willmars und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 16.12.2015 unterzeichnet.

Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Herr Bürgermeister Reimund Voß (Gemeinde Willmars)

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Willmars finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Willmars zum Abschluss des Kooperationsvertrages

Willmars, den 01.03.2016

Reimund Voß
1. Bürgermeister

6. Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 29.02.2016 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Reimund Voß überreicht.

Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Herr Bürgermeister Reimund Voß, Herr Staatssekretär Albert Füracker

Willmars, den 01.03.2016

Reimund Voß
1. Bürgermeister

5. Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Willmars hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurde.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Willmars in seiner Sitzung vom 28.10.2015 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Willmars beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen werden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Willmars bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Willmars, den 03.11.2015

Reimund Voß
1. Bürgermeister

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Gemeinde Willmars führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Willmars die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 10.07.2015, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Willmars
VGem Ostheim v.d. Rhön
Frau Petra Kauschka
Marktstraße 24
97645 Ostheim v.d. Rhön

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

Willmars, den 03.06.2015

Reimund Voß
1. Bürgermeister

3. Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014

Die Gemeinde Willmars hat im Zeitraum vom 21.04.2015 bis zum 27.05.2015 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Willmars im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Gemeinde Willmars setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung

Willmars, den 03.06.2015

Reimund Voß
1. Bürgermeister

2. Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Willmars gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
 

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 27.05.2015 an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Willmars
VGem Ostheim v.d. Rhön
Frau Petra Kauschka
Marktstraße 24
97645 Ostheim v.d. Rhön

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Willmars, den 21.04.2015

Reimund Voß
1. Bürgermeister

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung in den Ortsbereichen "Willmars-Nord und Oberfilke"
Die Gemeinde Willmars hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für die Ortsbereiche "Willmars-Nord und Oberfilke" festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in der folgenden Karte dargestellt:

Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailiert betrachten.

Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:

Willmars, den 21.04.2015

Reimund Voß
1. Bürgermeister