Breitbandverfahren1

Ausbau der Breitbandversorgung

Die Gemeinde Willmars ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung im Ortsteil Völkershausen massiv zu verbessern.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Willmars durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

10. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 14.11.2014)

9. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 14.11.2014)

8. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 14.11.2014)

7. Auswahlverfahren - Ergebnis (02.10.2014)

6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 25.04.2014)

5. Vorabregulierung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 25.04.2014)

4. Markterkundungsverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 25.04.2014)

3. Markterkundungsverfahren (Veröffentlichung vom 14.02.2014)

2. Bedarfsermittlung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 14.02.2014)

1. Bedarfsermittlung – Abfrage (Veröffentlichung vom 19.12.2013)

10. Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Willmars

Willmars, den 14.11.2014

Reimund Voß
1. Bürgermeister

9. Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Willmars und der Telekom Deutschland GmbH

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Willmars und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 27.10.2014 unterzeichnet.

Herr Klaus Markert (Telekom Deutschland GmbH), Herr Bürgermeister Reimund Voß, Frau Petra Kauschka (Breitbandbeauftragte der VGem Ostheim v. d. Rh.)

Die Bestätigung der Gemeinde Willmars bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie die Antwort dieser Agentur finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Willmars bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Willmars, den 14.11.2014

Reimund Voß
1. Bürgermeister

8. Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 13.11.2014 durch Herrn Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer an Herrn Bürgermeister Reinmund Voß überreicht.

Herr Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer, Herr Bürgermeister Reinmund Voß

Willmars, den 14.11.2014

Reimund Voß
1. Bürgermeister

7. Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Der Gemeinde Willmars lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Willmars in seiner Sitzung vom 01.10.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die von dieser Gesellschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 15.08.2014 mitgeteilt, dass gegen den Kooperationsvertrag keine Bedenken bestehen.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Willmars, den 02.10.2014

Reimund Voß
1. Bürgermeister

6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Willmars definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Gemeinde Willmars führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem
öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Willmars die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Willmars definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.05.2014, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Willmars
VGem Ostheim v.d. Rhön
Frau Petra Kauschka
Marktstraße 24
97645 Ostheim v.d. Rhön


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

Willmars, den 25.04.2014

Reimund Voß
1. Bürgermeister

5. Vorabregulierung - Ergebnis

Ergebnis der Vorabregulierung und Dokumentation nach Nr. 4.1.2 BbR zu weniger
wettbewerbsverzerrenden Mitteln

Die Gemeinde Willmars hat die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 01.04.2014 dazu befragt, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.

Die dahingehende Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 17.04.2014 und die Dokumentation nach Nr. 4.1.2 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln finden Sie hier:

Dokumentation nach Nr. 4.1.2 BbR und Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 17.04.2014

Willmars, den 25.04.2014

Reimund Voß
1. Bürgermeister

4. Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

Die Gemeinde Willmars hat im Zeitraum vom 14.02.2014 bis zum 28.03.2014 eine Markterkundung entsprechend Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR durchgeführt. Diese Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

Das Ergebnis der Markterkundung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012

Die Gemeinde Willmars setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung

Willmars, den 25.04.2014

Reimund Voß
1. Bürgermeister

3. Markterkundungsverfahren

Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012

Die Gemeinde Willmars bittet Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
     

Die vollständige Anfrage an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze finden Sie hier:

Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Das festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat

Sofern ein Netzausbau geplant ist, wird darum gebeten, der Gemeinde Willmars bis spätestens zum 28.03.2014 einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, an folgende Adresse zuzusenden:

Gemeinde Willmars
VGem Ostheim v.d. Rhön
Frau Petra Kauschka
Marktstraße 24
97645 Ostheim v.d. Rhön

Willmars, den 14.02.2014

Reimund Voß
1. Bürgermeister

2. Bedarfsermittlung – Ergebnis

Veröffentlichung des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfsermittlung

Die Gemeinde Willmars hat im Zeitraum vom 19.12.2013 bis zum 13.02.2014 eine Bedarfsermittlung im vorläufigen Erschließungsgebiet durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Befragung können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Willmars, den 14.02.2014

Reimund Voß
1. Bürgermeister

1. Bedarfsermittlung – Abfrage

Aufforderung der Unternehmen zur Meldung ihres Bedarfes
Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.12.2013 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.

Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst Teilbereiche des Ortsteils Völkershausen. Der konkrete Umgriff des vorläufigen Erschließungsgebietes (rot schraffierter Bereich) ist folgender Karte zu entnehmen:

Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie das vorläufige Erschließungsgebiet als PDF-Datei herunterladen und den grundstücksgenauen Umgriff dieses Gebietes betrachten.

Alle Unternehmen, die ihren Sitz im vorläufigen Erschließungsgebiet haben, sind dazu aufgefordert, ihren aktuellen bzw. zukünftigen Bedarf bis spätestens zum 13.02.2014 an die Gemeinde Willmars zu melden. Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Fragebogen:

Den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen senden Sie bitte per Post an

Gemeinde Willmars
VGem Ostheim v.d. Rhön
Frau Petra Kauschka
Marktstraße 24
97645  Ostheim v.d. Rhön

oder geben diesen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d. Rhön ab. Auch eine Zusendung per Telefax an 09777/9170-25 oder per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) an vg(at)ostheim.de ist möglich.

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Durch das Ausfüllen dieses Fragebogens entsteht keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme/Buchung eines Internetanschlusses.

Soweit sich aus dieser Befragung ein entsprechender Bedarf ergibt, wird ein Ausbau angestrebt, durch welchen alle Anschlussinhaber (Unternehmer und Privathaushalte) im vorläufigen Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden. Der von Seiten der Unternehmen glaubhaft gemeldete Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream wird stets befriedigt werden. Es ist möglich, dass das festgelegte Erschließungsgebiet im Verlauf des Förderverfahrens geändert wird.

Für Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens bzw. allgemeine Rückfragen stehen Ihnen

  • Frau Petra Kauschka von der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön, Telefon: 09777/9170-28,
    E-Mail: petra.kauska(at)ostheim.de sowie die
  • Mitarbeiter der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld, Telefon:
    09771/94-304 / -306 / -307, E-Mail: s1(at)rhoen-grabfeld.de

sehr gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Willmars, den 19.12.2013

Reimund Voß
1. Bürgermeister