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Einladung zu den Bürgersprechstunden zur Einführung der „getrennten“ Abwassergebühr

Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,

die Gemeinde Willmars wird zum 01.01.2025 einen getrennten Gebührenmaßstab zur Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren anwenden. Bisher wurde für  die  Berechnung  der  Einleitungsgebühren  allein  die  Menge  des  bezogenen  Frischwassers  als Berechnungsgrundlage  herangezogen.  Aus  Gründen  der  Gebührengerechtigkeit  und  den  Vorgaben  der Rechtsprechung  an  eine  verursachergerechte  Gebührenabrechnung  müssen  künftig  auch  die  Flächen,  von denen  Niederschlagswasser  eingeleitet  wird,  in  die  Berechnung  einbezogen  werden.  Hierbei  wird  bei  der Abrechnung unterschieden zwischen einer Gebühr für Schmutzwasser und einer Niederschlagswassergebühr für die Ableitung von Niederschlagswasser. Insgesamt wird aber keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern der vorhandene Gebührenbedarf der Abwasserbeseitigung in einen Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil aufgeteilt.

Wir sind an einer frühzeitigen objektiven und sachgerechten Aufklärung der Bürger sowie einer zutreffenden und richtigen Veranlagung interessiert.

Jeder Bürger hat bereits ein Informationsblatt und einen Erhebungsbogen erhalten, auf welchem die Flächen, Abflussbeiwerte und gebührenrelevanten Flächen angegeben sind, die Ihr Grundstück betreffen. Um spezielle Einzelfragen,  die  Ihre  individuelle  Flächenberechnung  betreffen,  zu  klären,  finden  zusätzliche Bürgersprechstunden
 

am Dienstag, den  02.07.2024  von 10.00 Uhr – 13.30 Uhr u. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

am Mittwoch, den  03.07.2024  von 9.30 Uhr – 12.30 Uhr u. 13.30 Uhr – 15.00 Uhr

in der Turnhalle, Alleestraße 15 in 97647 Willmars

statt.

 

Aus organisatorischen Gründen sind individuelle Termine an diesen Tagen leider nicht möglich. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.

Das Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim hat im Auftrag der Gemeinde Willmars die Ermittlung der Abflussbeiwerte und der gebührenpflichtigen Flächen durchgeführt. Das Fachbüro ist an diesen Terminen mit seinen Mitarbeitern anwesend.

Sollten  Sie  keinen  dieser  Termine  wahrnehmen  können  oder  wollen,  bitten  wir  Sie,  die  nicht  einleitenden Flächen  im  beiliegenden  Lageplan  zu  kennzeichnen,  die  Entwässerungssituation  dieser  Flächen  kurz  zu beschreiben und diesen Lageplan zu unterschreiben. Diesen können Sie bei der Gemeinde Willmars abgeben. Alternativ können Sie das beauftragte Büro unter der Telefonnummer 0931/ 30 40 84 959 oder per E-Mail unter nwg(at)srk-kommunalberatung.deerreichen.

Überprüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Unterlagen (insbesondere gebührenrelevante Flächen) und fragen  Sie  an  diesen  Terminen  bei  Unklarheiten  nach.  Die  angegebenen  Flächen  werden  künftig  bei  der Berechnung  der  Niederschlagswassergebühr  zugrunde  gelegt,  solange  kein  Antrag  mit  Nachweis  über  eine geringere abflusswirksame Fläche bei uns eingeht.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, sich im Vorfeld über die geänderte Gebührenabrechnung zu informieren und wirken Sie bei der Flächenermittlung Ihres Grundstückes mit.