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Grundsteuerreform - die neue Grundsteuer in Bayern

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zur neuen Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer: Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

 

 

Die Grundsteuerreform 2025 – hilfreiche Informationen


Warum ändert sich die Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsgrundlage im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und - zahler ungleich behandelt werden.
 

Auf welchen Daten basiert die neue Grundsteuer
Die Grundsteuerdaten beruhen auf den Angaben, die der damalige Grundstückseigentümer zum Stichtag 01.01.2022 im Rahmen der Grundsteuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt hat.
 

Ich habe in den Jahren 2022 bis 2024 bestehendes Eigentum erworben
Einen entsprechenden Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge zum Stichtag 01.01.2025 hat der Alteigentümer bereits vom Finanzamt erhalten. Nach Eigentumsumschreibung durch das Finanzamt erhalten Sie rückwirkend einen Bescheid zum Umschreibungszeitpunkt.


Muss ich für bereits verkauftes Eigentum noch Grundsteuer zahlen
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheids sind Sie verpflichtet, die Grundsteuer weiterhin zu bezahlen.
Es besteht die Möglichkeit, sich die anteilige Grundsteuer vom Käufer erstatten zu lassen. Dies muss aber im Vorfeld beim Grundstückskauf fixiert werden. Als Grundlage hierfür dient Ihr Notarvertrag. Entstandene unberechtigte Zahlungen werden dem Alteigentümer nach Eigentumsübertrag wieder gutgeschrieben.


Bei mir sind Änderungen am Grundstück eingetreten
Abweichend von der alten Einheitsbewertung besteht nun eine Anzeigepflicht des Steuerpflichtigen nach § 228 Bewertungsgesetz, Art. 6 Abs. 5, Art. 9 Abs. 4 Bayerisches Grundsteuergesetz. Vordrucke hierzu liegen in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ >  „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.


Mir erscheint die Grundsteuer, die ich nun bezahlen muss, zu hoch
Haben Sie Ihre Flächen im Grundsteueräquivalenzbescheid geprüft? Wenn diese korrekt sind, ist davon auszugehen, dass die Daten des Finanzamtes stimmen.
Der dort aufgeführte Betrag wird mit dem Hebesatz der Stadt/Gemeinde multipliziert und dadurch die jährliche Grundsteuer ermittelt.
 

Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077.